Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid ist die offizielle Bewilligung des Förderantrags. Er legt die Förderhöhe, Zweckbindung und Bedingungen fest und berechtigt zum Vorhabenstart.

Hinweis

Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.

Die offizielle Website des BAFA finden Sie hier: