Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Heilpraktiker oder Künstler. Diese unterliegen berufsrechtlichen Sonderregelungen und sind bei einigen Förderprogrammen ausgeschlossen.
Die Antragstellung bezeichnet den formellen Prozess, mit dem ein Unternehmen die Förderung beantragt. Bei BAFA erfolgt sie elektronisch über das Online-Portal.
Als BAFA-Berater gilt, wer in der offiziellen BAFA-Beraterdatenbank gelistet ist. Voraussetzung ist u. a. Erfahrung, fachliche Eignung und keine wirtschaftlichen Ausschlüsse (z. B. bei Insolvenzverfahren).
Die Rolle des Beraters ist klar abzugrenzen: keine Umsetzung, keine Produktempfehlungen, keine Interessenkonflikte. Nur neutraler, wirtschaftsorientierter Input ist zulässig.
Dokumentiert die Beratungsergebnisse und Empfehlungen. Er muss sachlich, vollständig und nachvollziehbar sein und ist Bestandteil des Verwendungsnachweises.
Der Beratungsbericht dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen und Ergebnisse. Er ist verpflichtender Bestandteil des Verwendungsnachweises bei der BAFA-Förderung.
Beratungskosten sind die Gesamtkosten für die Leistung der Unternehmensberatung – in der Regel inkl. Konzeption, Durchführung, Dokumentation und Ergebnisbericht.
Der Umfang beschreibt Dauer, Tiefe und Themenbreite der geförderten Beratung. Bei BAFA-Projekten müssen Aufwand und Nutzen in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen.
Der Berater muss im Verwendungsnachweis bestätigen, dass die Beratung nach den Förderbedingungen durchgeführt wurde – inklusive Unterschrift.
Das geförderte Unternehmen bestätigt ebenfalls per Unterschrift, dass die Beratung stattgefunden hat und die Angaben korrekt sind.
Ein Bewilligungsbescheid ist die offizielle schriftliche Zusage der Förderstelle, dass das beantragte Vorhaben gefördert wird. Er ist rechtlich bindend und regelt die Förderhöhe, Bedingungen und Laufzeit.
Bruttokosten sind die Gesamtkosten inkl. Umsatzsteuer. Bei BAFA-Förderung wird nur der Nettobetrag gefördert – die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss vom Unternehmen getragen werden.
Die De-minimis-Bescheinigung dokumentiert die erhaltenen Beihilfen eines Unternehmens in den letzten drei Steuerjahren und ist bei vielen Förderanträgen – u. a. BAFA – verpflichtend.
EU-Regelung, die regelt, dass Unternehmen innerhalb von drei Jahren max. 200.000 € an Beihilfen erhalten dürfen, ohne dass diese notifiziert werden müssen.
Die Zulassung erfolgt nach Prüfung der formalen Voraussetzungen: Berufserfahrung, fachliche Eignung, Unabhängigkeit und wirtschaftliche Stabilität des Beraters.
Der Eigenanteil ist der Betrag, den das Unternehmen trotz Förderung selbst zahlen muss – bei der BAFA-Beratung typischerweise 10 % bis 50 % der Nettokosten zzgl. MwSt.
Das EU-Beihilferecht regelt, wie staatliche Förderungen in der EU zulässig sind. Die De-minimis-Verordnung ist ein Teil davon.
Die Förderfähigkeit beschreibt, ob ein Unternehmen oder eine Maßnahme den Anforderungen eines Förderprogramms entspricht – z. B. hinsichtlich Größe, Branche oder Unternehmensalter.
Die Förderhöhe beschreibt den absoluten Zuschussbetrag, den ein Unternehmen im Rahmen eines Programms wie z. B. der BAFA-Beratung erhalten kann.
Fördermittel sind finanzielle Zuwendungen von öffentlicher Hand (z. B. Bund, Länder, EU), die Unternehmen zur Unterstützung bei bestimmten Vorhaben bereitgestellt werden – meist als Zuschuss oder Darlehen.
Institution oder Behörde, die Fördermittel zur Verfügung stellt, z. B. BAFA, KfW, Landesbanken oder EU-Fonds.
Die Förderquote gibt den prozentualen Anteil an, der von den förderfähigen Ausgaben durch das Förderprogramm übernommen wird.
Die Förderrichtlinie ist das offizielle Regelwerk, das Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse eines Förderprogramms festlegt – z. B. im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“.
Gemeinnützige Organisationen sind Unternehmen oder Körperschaften, die keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Das Informationsgespräch ist ein telefonisches oder persönliches Gespräch zwischen Berater und Unternehmen zur Klärung von Fördervoraussetzungen und Beratungsbedarf.
KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. €. Dies ist die offizielle EU-Definition.
Der Maßnahmenbeginn bezeichnet den Start des Beratungsprojekts. Bei der BAFA-Förderung darf dieser frühestens am Tag der Antragstellung erfolgen.
Nettokosten sind die Kosten exkl. Umsatzsteuer. Sie sind die Bemessungsgrundlage für die Förderquote und damit die eigentliche Berechnungsbasis für den Förderzuschuss.
Unternehmen im Besitz öffentlicher Träger oder mit überwiegender öffentlicher Beteiligung – z. B. Stadtwerke, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Kommunalbetriebe.
Berater müssen sich regelmäßig re-authentifizieren, um im BAFA-System gelistet zu bleiben. Dazu gehören u. a. Projektmeldungen, Nachweise und Aktualisierungen der Unternehmensdaten.
Eine Rückforderung erfolgt, wenn Fördermittel missbräuchlich verwendet oder Bedingungen der Richtlinie nicht eingehalten wurden – z. B. falsche Angaben, unvollständige Nachweise oder Fristüberschreitungen.
Der Tätigkeitsnachweis beschreibt die konkreten Beratungsinhalte, -termine und Umsetzungsphasen. Er wird meist vom Berater erstellt und vom Unternehmen gegengezeichnet.
Die Umsatzsteuer fällt auf alle Beratungskosten an. Sie ist bei der BAFA-Förderung nicht förderfähig und muss vom Unternehmen zusätzlich zum Eigenanteil getragen werden.
Als solche gelten laut EU-Definition Unternehmen, die z. B. insolvenzreif sind, negative Eigenkapitalquote haben oder staatliche Rettungshilfen benötigen.
Die klassische Unternehmensberatung umfasst strategische, organisatorische oder wirtschaftliche Fragestellungen. In Förderprogrammen wie BAFA muss die Beratung einen klaren Mehrwert für das Unternehmen bringen.
Der Verwendungsnachweis dient dem Nachweis, dass die Fördermittel korrekt und zweckentsprechend eingesetzt wurden. Dazu zählen u. a. Rechnung, Zahlungsnachweis, Beratungsbericht und Tätigkeitsnachweis.
Die Vollmacht berechtigt den Berater, im Namen des Kunden den Antrag beim BAFA einzureichen. Sie muss vom Unternehmen unterschrieben und bei Antragstellung hochgeladen werden.
Der Zahlungsnachweis ist der Beleg für die Zahlung der Beratungskosten durch das Unternehmen. Üblich sind Kontoauszug, Zahlungsavis oder Buchungsbeleg.
Belegt, dass das Unternehmen den Eigenanteil tatsächlich gezahlt hat – z. B. durch Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung.
Der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme durchgeführt werden darf. Bei der BAFA-Förderung beträgt dieser in der Regel 6 Monate ab Bewilligungsdatum.
Der Zuwendungsbescheid ist die offizielle Bewilligung des Förderantrags. Er legt die Förderhöhe, Zweckbindung und Bedingungen fest und berechtigt zum Vorhabenstart.
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Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.
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