Startseite » Glossar » De-minimis-Bescheinigung
Die De-minimis-Bescheinigung dokumentiert die erhaltenen Beihilfen eines Unternehmens in den letzten drei Steuerjahren und ist bei vielen Förderanträgen – u. a. BAFA – verpflichtend.
Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.
Die offizielle Website des BAFA finden Sie hier: