Startseite » Glossar » Bestätigung des Beraters
Der Berater muss im Verwendungsnachweis bestätigen, dass die Beratung nach den Förderbedingungen durchgeführt wurde – inklusive Unterschrift.
Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.
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