BAFA-Berater

Als BAFA-Berater gilt, wer in der offiziellen BAFA-Beraterdatenbank gelistet ist. Voraussetzung ist u. a. Erfahrung, fachliche Eignung und keine wirtschaftlichen Ausschlüsse (z. B. bei Insolvenzverfahren).

Hinweis

Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.

Die offizielle Website des BAFA finden Sie hier: