Maßnahmenbeginn
- Lukas Stoeterau
Der Maßnahmenbeginn bezeichnet den Start des Beratungsprojekts. Im Rahmen der BAFA-Förderung ist es besonders wichtig, dass die Beratung frühestens am Tag der Antragstellung beginnt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – also eine Beratung vor Antragstellung – führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.
- Maßnahmenbeginn = erster Tag, an dem Beratungsleistungen erbracht oder vertraglich beauftragt werden
- Vor Antragstellung dürfen keine verbindlichen Verträge abgeschlossen oder Beratungen durchgeführt werden
- Der Nachweis des korrekten Maßnahmenbeginns ist Teil der Fördervoraussetzungen
Tipp: Warte mit dem Start der Beratung unbedingt bis zur Antragstellung, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.