Zahlungsnachweis

Zahlungsnachweis (BAFA-Förderung Unternehmensberatung)

Der Zahlungsnachweis ist der offizielle Beleg dafür, dass das Unternehmen die Beratungskosten im Rahmen der BAFA-Förderung tatsächlich bezahlt hat. Als Zahlungsnachweis werden ausschließlich der echte Kontoauszug (Papier oder PDF) oder eine von der Bank ausgestellte und mit Stempel sowie Unterschrift versehene Zahlungsbestätigung akzeptiert.

  • Nur der originale Kontoauszug oder eine Bankbestätigung mit Stempel und Unterschrift gelten als zulässiger Nachweis
  • Andere Dokumente wie Zahlungsavis, Buchungsbelege, Quittungen oder Umsatzaufstellungen werden vom BAFA nicht anerkannt
  • Der Zahlungsnachweis muss eindeutig die Zahlung an das Beratungsunternehmen belegen

Tipp: Reiche immer den vollständigen Kontoauszug oder die offizielle Bankbestätigung ein, um Verzögerungen oder Ablehnungen bei der BAFA-Förderung zu vermeiden.

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