De-minimis-Bescheinigung

Die De-minimis-Bescheinigung ist ein Nachweis über alle erhaltenen staatlichen Beihilfen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Steuerjahre. Sie ist bei vielen Förderanträgen, darunter auch der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, verpflichtend einzureichen.

Wozu dient die De-minimis-Bescheinigung?

  • Dokumentation aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Förderungen)
  • Prüfung, ob die zulässige Höchstgrenze (seit 2024: 300.000 € in drei Steuerjahren) eingehalten wird
  • Vermeidung einer Überförderung durch staatliche Mittel

Tipp: Führe eine genaue Übersicht über alle erhaltenen Beihilfen und bewahre die De-minimis-Bescheinigung mindestens zehn Jahre auf. Nur mit einer vollständigen und korrekten Bescheinigung kann die BAFA-Förderung bewilligt werden.

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