Die Vollmacht für den BAFA-Antrag berechtigt den Berater, im Namen des Unternehmens den Förderantrag beim BAFA einzureichen. Diese Vollmacht muss vom Unternehmen unterschrieben werden und ist bei der Antragstellung als Nachweis hochzuladen.
- Erforderlich, wenn ein externer Berater den Antrag stellvertretend für das Unternehmen einreicht
- Muss alle relevanten Angaben zum Unternehmen und zum Berater enthalten
- Ohne gültige Vollmacht kann der Antrag nicht im Namen des Kunden gestellt werden
Tipp: Stelle sicher, dass die Vollmacht vollständig ausgefüllt und rechtzeitig unterschrieben ist, um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.