Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen, die nach EU-Definition wirtschaftlich stark angeschlagen sind. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen, die insolvenzreif sind, eine negative Eigenkapitalquote aufweisen oder auf staatliche Rettungshilfen angewiesen sind.
- Typische Merkmale: laufendes Insolvenzverfahren, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit
- Auch Unternehmen mit erheblichem Kapitalverlust oder staatlichen Rettungsmaßnahmen gelten als „in Schwierigkeiten“
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind bei der BAFA-Förderung in der Regel nicht antragsberechtigt
Tipp: Prüfe vor der Antragstellung, ob dein Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ gilt. Im Zweifel hilft eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder der zuständigen Leitstelle.