Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer fällt auf alle Beratungskosten an. Bis zum 14. November 2025 ist sie bei der BAFA-Förderung grundsätzlich nicht förderfähig und muss vom Unternehmen zusätzlich zum Eigenanteil getragen werden.

Wichtige Änderung ab 15. November 2025: Für Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Zuschuss künftig auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer) berechnet. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bleibt die Förderung weiterhin auf die Nettokosten beschränkt.

  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Förderung auf Nettokostenbasis (ohne Umsatzsteuer)
  • Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Förderung auf Bruttokostenbasis (inklusive Umsatzsteuer, ab 15.11.2025)

Tipp: Prüfe, ob dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, um die korrekte Fördergrundlage zu ermitteln. Beachte die neue Regelung für Anträge ab dem 15. November 2025.