Startseite » Glossar » Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer fällt auf alle Beratungskosten an. Bis zum 14. November 2025 ist sie bei der BAFA-Förderung grundsätzlich nicht förderfähig und muss vom Unternehmen zusätzlich zum Eigenanteil getragen werden.
Wichtige Änderung ab 15. November 2025: Für Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Zuschuss künftig auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer) berechnet. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bleibt die Förderung weiterhin auf die Nettokosten beschränkt.
Tipp: Prüfe, ob dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, um die korrekte Fördergrundlage zu ermitteln. Beachte die neue Regelung für Anträge ab dem 15. November 2025.