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Gemeinnützige Unternehmen sind Organisationen oder Körperschaften, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sondern gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke unterstützen. Ihr wirtschaftliches Handeln dient in erster Linie dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Profit.
Im Rahmen der BAFA-Förderung sind rein gemeinnützige Unternehmen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in der Regel nicht antragsberechtigt.
Prüfe, ob deine Organisation einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat, bevor du einen Förderantrag stellst. Nur dann kann eine Förderung im Rahmen der BAFA-Beratung möglich sein.