Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem eine geförderte Maßnahme im Rahmen der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung durchgeführt werden darf. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Beratungsleistungen erbracht und abgeschlossen sein.

Regelungen zum Durchführungszeitraum

  • Der Durchführungszeitraum beginnt mit dem Bewilligungsdatum (Datum des Bewilligungsbescheids).
  • Bei der BAFA-Förderung beträgt der Zeitraum in der Regel 6 Monate.
  • Alle Beratungsleistungen und Nachweise müssen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen und eingereicht werden.

Wird der Durchführungszeitraum überschritten, kann die Förderung entfallen oder zurückgefordert werden.

Tipp

Plane die Beratung und alle erforderlichen Nachweise so, dass sie sicher innerhalb des Durchführungszeitraums abgeschlossen werden. Bei Verzögerungen rechtzeitig Kontakt mit dem BAFA aufnehmen.