De-minimis-Verordnung

Die De-minimis-Verordnung ist eine EU-Regelung, die festlegt, dass Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 300.000 € an staatlichen Beihilfen erhalten dürfen, ohne dass diese bei der Europäischen Kommission angemeldet („notifiziert“) werden müssen. Diese Grenze gilt seit 2024 für alle sogenannten De-minimis-Beihilfen, zu denen auch die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung zählt.

Bedeutung der De-minimis-Verordnung

  • Ermöglicht eine vereinfachte Vergabe kleinerer Förderbeträge an Unternehmen
  • Verhindert eine Überförderung durch staatliche Mittel
  • Verpflichtet Unternehmen zur Dokumentation aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen

Die Einhaltung der De-minimis-Verordnung wird im Rahmen der Antragstellung und bei der Prüfung der BAFA-Förderung kontrolliert. Überschreitet ein Unternehmen die Höchstgrenze, ist keine Förderung mehr möglich.

Tipp

Behalte stets den Überblick über alle erhaltenen Beihilfen und prüfe vor jedem Förderantrag, ob die De-minimis-Grenze eingehalten wird. Nur so ist die BAFA-Förderung rechtssicher möglich.