Die De-minimis-Bescheinigung ist ein Nachweis über alle erhaltenen staatlichen Beihilfen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Steuerjahre. Sie ist bei vielen Förderanträgen, darunter auch der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, verpflichtend einzureichen.
Wozu dient die De-minimis-Bescheinigung?
- Dokumentation aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Förderungen)
- Prüfung, ob die zulässige Höchstgrenze (200.000 € in drei Steuerjahren) eingehalten wird
- Vermeidung einer Überförderung durch staatliche Mittel
Tipp
Führe eine genaue Übersicht über alle erhaltenen Beihilfen und bewahre die De-minimis-Bescheinigung mindestens zehn Jahre auf. Nur mit einer vollständigen und korrekten Bescheinigung kann die BAFA-Förderung bewilligt werden.