Die Bestätigung des Beraters ist ein verpflichtender Bestandteil des Verwendungsnachweises im Rahmen der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung. Der BAFA-Berater muss schriftlich bestätigen, dass die Beratung gemäß den Förderbedingungen durchgeführt wurde.
Was umfasst die Bestätigung des Beraters?
- Versicherung, dass die Beratung entsprechend der BAFA-Richtlinie erfolgt ist
- Angabe zu Umfang, Zeitraum und Inhalten der Beratung
- Eigenhändige Unterschrift des Beraters auf dem Nachweis
Tipp
Achte darauf, dass die Bestätigung des Beraters vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Nur so kann die Auszahlung der BAFA-Förderung erfolgen.