Zahlungsnachweis

Der Zahlungsnachweis ist der offizielle Beleg dafür, dass das Unternehmen die Beratungskosten tatsächlich bezahlt hat. Im Rahmen der BAFA-Förderung werden als Zahlungsnachweis ausschließlich der echte Kontoauszug oder eine von der Bank ausgestellte und mit Stempel sowie Unterschrift versehene Zahlungsbestätigung akzeptiert.

  • Nur der originale Kontoauszug (Papier oder PDF) oder eine Bankbestätigung mit Stempel und Unterschrift gelten als zulässiger Nachweis
  • Andere Dokumente wie Zahlungsavis, Buchungsbelege oder Quittungen werden vom BAFA nicht anerkannt
  • Der Zahlungsnachweis muss eindeutig die Zahlung an das Beratungsunternehmen belegen

Tipp: Reiche immer den vollständigen Kontoauszug oder die offizielle Bankbestätigung ein, um Verzögerungen oder Ablehnungen bei der Förderung zu vermeiden.