Startseite » Glossar » Vollmacht BAFA-Antrag
Die Vollmacht berechtigt den Berater, im Namen des Kunden den Antrag beim BAFA einzureichen. Sie muss vom Unternehmen unterschrieben und bei Antragstellung hochgeladen werden.
Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.
Die offizielle Website des BAFA finden Sie hier: