Bewilligungsbescheid

Ein Bewilligungsbescheid ist die offizielle schriftliche Zusage der Förderstelle, dass das beantragte Vorhaben gefördert wird. Er ist rechtlich bindend und regelt die Förderhöhe, Bedingungen und Laufzeit.

Hinweis

Diese Website ist kein offizielles Angebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt zur Unterstützung von (angehenden) Beraterinnen und Beratern im Rahmen der BAFA-Förderung.

Die offizielle Website des BAFA finden Sie hier: