Wer ist antragsberechtigt? Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

Inhalt

Wer ist antragsberechtigt? Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

Gliederung

  1. Informationen zum Thema: Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
  2. Wer ist für die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU antragsberechtigt?
  3. Was ist bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu beachten?
  4. Welche Beratungsunternehmen und Berater werden durch das BAFA gefördert?
  5. Wer ist von der Förderung von Unternehmensberatungen ausgeschlossen?
  6. Weitere Ausschlussgründe und Besonderheiten im Förderprogramm
  7. So nehmen Sie die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung in Anspruch
  8. FAQ: Häufige Fragen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
  9. Wichtigste Punkte im Überblick

1. Informationen zum Thema: Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ zur BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ liefert alle wichtigen Informationen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU im Rahmen des BAFA-Förderprogramms. Es erklärt, welche Unternehmen, Beratungsunternehmen und Berater eine Förderung durch das BAFA beantragen und in Anspruch nehmen können, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.

2. Wer ist für die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU antragsberechtigt?

Im Rahmen der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen gelten als antragsberechtigt:

  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind,
  • im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen,
  • und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.

Auch neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss können die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU in Anspruch nehmen, müssen die Angaben jedoch nach Treu und Glauben schätzen.

3. Was ist bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu beachten?

Die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl und Umsatz/Bilanzsumme gelten für das Unternehmen zusammen mit allen Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen. Das bedeutet: Beteiligungen und Verflechtungen müssen bei der Antragstellung für die Förderung von Unternehmensberatungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen dazu bietet der Benutzerleitfaden der EU-Kommission zur KMU-Definition.

4. Welche Beratungsunternehmen und Berater werden durch das BAFA gefördert?

Gefördert werden nur solche Beratungsunternehmen und Berater, die die Anforderungen der BAFA-Förderrichtlinie erfüllen. Dazu zählen unter anderem:

  • Selbstständige Beratungsunternehmen mit überwiegendem Geschäftszweck „Unternehmensberatung“
  • Beratungsunternehmen, die ein Qualitätssicherungssystem nachweisen können
  • Beraterinnen und Berater, die die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen

Eine vollständige Liste der Anforderungen und der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Merkblatt und im Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen.

5. Wer ist von der Förderung von Unternehmensberatungen ausgeschlossen?

Nicht antragsberechtigt im BAFA-Förderprogramm sind unter anderem:

  • Unternehmen und Freiberufler, die selbst beratend tätig sind (z. B. Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter)
  • Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde
  • Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind oder diese abgegeben haben
  • Unternehmen mit Beteiligungsverhältnissen zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetrieben
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen

6. Weitere Ausschlussgründe und Besonderheiten im Förderprogramm

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur sind nicht förderfähig.
  • Beratungen durch Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind ausgeschlossen.
  • Inhalte, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, werden nicht gefördert.
  • Die Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden fristgerecht und vollständig online vorzunehmen.

7. So nehmen Sie die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung in Anspruch

Um die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU durch das BAFA zu erhalten, müssen Sie:

  • Das Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ zur Kenntnis nehmen und die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts abgeben
  • Den Antrag online stellen und alle erforderlichen Unterlagen und Formulare (z. B. Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen, Verwendungsnachweisformular) vollständig einreichen
  • Die Förderrichtlinie beachten und alle Angaben wahrheitsgemäß machen
  • Bei Fragen die Informationen zum Thema und die regionalen Ansprechpartner nutzen

8. FAQ: Häufige Fragen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kann ein Start-up ohne Jahresabschluss eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen?
Ja, die Angaben können nach Treu und Glauben geschätzt werden.

Was zählt als verbundene Unternehmen?
Alle Unternehmen, die durch Beteiligungen oder Kontrolle miteinander verflochten sind.

Warum sind Beratungen durch Angehörige ausgeschlossen?
Um Interessenkonflikte und Missbrauch von Fördermitteln zu vermeiden.

Welche Unterlagen müssen Beratungsunternehmen und Berater einreichen?
Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen und Nachweise finden Sie im Merkblatt und in den Formularen des BAFA.

9. Wichtigste Punkte im Überblick

  • Das Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ legt die Voraussetzungen für die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU durch das BAFA fest.
  • Förderfähig sind nur rechtlich selbstständige KMU mit Sitz in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitenden und bestimmten Umsatz- oder Bilanzgrenzen.
  • Es gibt zahlreiche Ausschlussgründe, z. B. für beratende Berufe, insolvente Unternehmen oder Beratungen durch Angehörige.
  • Die Prüfung der Antragsberechtigung und die vollständige Einreichung aller Unterlagen sind entscheidend für einen erfolgreichen Antrag auf Förderung von Unternehmensberatungen.

Das vollständige Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“ zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU finden Sie im Download-Bereich.
Hier geht’s direkt zum Merkblatt-Download.

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