Unternehmensberatung & BAFA-Förderung: Voraussetzungen für Berater und Beratungen

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Unternehmensberatung & BAFA-Förderung: Voraussetzungen für Berater und Beratungen

Unternehmensberatung und BAFA-Förderung

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU durch das BAFA ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit zu stärken. In diesem Artikel erfährst du, wie die BAFA-Förderung funktioniert, welche Voraussetzungen Unternehmensberatungen und Berater erfüllen müssen, wie die Antragstellung abläuft und wie du als Berater*in oder Beratungsunternehmen von unserem Listungsservice profitierst.
Warum lesen? Weil du hier alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um BAFA, Förderung, Zuschuss, Antragstellung und professionelle Beratung findest – kompakt, aktuell und praxisnah.

Gliederung

  1. Was ist die BAFA-Förderung und warum ist sie für Unternehmensberatung so wichtig?
  2. Wer kann BAFA-Förderung für Unternehmensberatung beantragen?
  3. Welche Voraussetzungen müssen Berater und Beratungsunternehmen erfüllen?
  4. Wie läuft die Antragstellung für die BAFA-Förderung ab?
  5. Welche Beratungsleistungen sind förderfähig?
  6. Wie hoch ist der Zuschuss und wie wird er berechnet?
  7. Was ist beim Beratungsbericht zu beachten?
  8. Welche Rolle spielt die Leitstelle im Förderprogramm?
  9. Welche Fristen und Formalien sind bei der BAFA-Förderung zu beachten?
  10. Wie unterstützt unser Listungsservice Berater bei der Registrierung BAFA?

1. Was ist die BAFA-Förderung und warum ist sie für Unternehmensberatung so wichtig?

Die BAFA-Förderung ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe bei der Inanspruchnahme externer Beratung unterstützt. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Gerade in Zeiten des Wandels – Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel – ist professionelle Unternehmensberatung ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die BAFA-Förderung macht qualifizierte Beratung für KMU bezahlbar und zugänglich.

2. Wer kann BAFA-Förderung für Unternehmensberatung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro aufweisen und ihren Sitz in Deutschland haben.
Auch neu gegründete Unternehmen können die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beantragen, wenn sie die formalen Fördervoraussetzungen erfüllen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in der Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Rechtsberatung tätig sind, sowie Unternehmen in Insolvenz oder mit bestimmten Beteiligungsverhältnissen.

3. Welche Voraussetzungen müssen Berater und Beratungsunternehmen erfüllen?

Berater und Beratungsunternehmen müssen nachweisen, dass sie überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind und die Beratereigenschaft erfüllen. Dazu gehört ein Qualitätssicherungssystem, fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Wichtig: Beratungen durch Angehörige, Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeitende des zu beratenden Unternehmens sind ausgeschlossen. Auch Beratungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Unternehmen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind nicht förderfähig.
Unser Tipp: Nutze unseren Listungsservice, um als BAFA-Berater anerkannt und gelistet zu werden – wir begleiten dich durch den gesamten Prozess!

4. Wie läuft die Antragstellung für die BAFA-Förderung ab?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Nach Auswahl eines qualifizierten Beraters wird der Antrag eingereicht. Nach positiver Prüfung erhält das Unternehmen ein Informationsschreiben und kann mit der Beratung beginnen.
Erst nach Erhalt des Informationsschreibens dürfen Beratungen beginnen – Beratungen, die vorher starten, sind nicht förderfähig. Nach Abschluss der Beratung müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie Beratungsbericht und Zahlungsnachweise, frist- und formgerecht eingereicht werden.

5. Welche Beratungsleistungen sind förderfähig?

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu zählen z. B. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Personalentwicklung oder Geschäftsmodellentwicklung.
Nicht förderfähig sind Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen beinhalten. Auch Beratungen, die auf den Erwerb eigener Produkte oder Dienstleistungen des Beraters abzielen, sind ausgeschlossen.

6. Wie hoch ist der Zuschuss und wie wird er berechnet?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte. In den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 % der Beratungskosten, maximal 2.800 Euro. In den alten Bundesländern sowie in Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 %, maximal 1.750 Euro.
Förderberechtigte Unternehmen können maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen während der Laufzeit der Förderrichtlinie (bis Dezember 2026) gefördert bekommen.

7. Was ist beim Beratungsbericht zu beachten?

Der Beratungsbericht ist ein zentrales Dokument für die Auszahlung des Zuschusses. Er muss die Analyse der Unternehmenssituation, die durchgeführten Maßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und die Einhaltung der ESF-Plus-Grundsätze (z. B. Gleichstellung, Nachhaltigkeit) dokumentieren.
Der Bericht muss vom Berater erstellt und unterschrieben sowie vom Unternehmen abgezeichnet werden. Nur ein vollständiger und richtlinienkonformer Beratungsbericht sichert die Förderung.

8. Welche Rolle spielt die Leitstelle im Förderprogramm?

Die Leitstelle prüft im Anschluss an die Antragstellung und nach Einreichung aller Unterlagen, ob die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie geprüft werden können.
Nur nach abschließender Prüfung der Antragsunterlagen und des Beratungsberichts erfolgt die Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.

9. Welche Fristen und Formalien sind bei der BAFA-Förderung zu beachten?

Wichtig ist, dass sämtliche Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens abgeschlossen und abgerechnet sein.
Der Verwendungsnachweis muss frist- und formgerecht eingereicht werden. Bei Verstößen gegen die Förderrichtlinie oder verspäteter Einreichung kann die Förderung entfallen.

10. Wie unterstützt unser Listungsservice Berater bei der BAFA-Listung?

Die Listung als BAFA-Berater ist der Schlüssel, um an dem Förderprogramm teilzunehmen und geförderte Beratung anbieten zu können. Unser Service begleitet dich von der Zusammenstellung der Nachweise (Qualitätssicherung, fachliche Eignung, ordnungsgemäße Geschäftsführung) bis zur erfolgreichen Anerkennung beim BAFA.
So kannst du dich auf deine professionelle Unternehmensberatung konzentrieren – wir kümmern uns um die Formalitäten und sorgen für eine reibungslose Antragstellung und Listung.

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  • BAFA-Förderung macht professionelle Beratung für KMU bezahlbar und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
  • Antragsberechtigt sind KMU und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland.
  • Berater und Beratungsunternehmen müssen Qualität, Neutralität und Eignung nachweisen.
  • Antragstellung erfolgt online, Beratung darf erst nach Informationsschreiben beginnen.
  • Zuschuss: Bis zu 2.800 Euro (80 %) in neuen Bundesländern, bis zu 1.750 Euro (50 %) in alten Bundesländern.
  • Beratungsbericht und vollständige Unterlagen sind Voraussetzung für die Auszahlung.
  • Leitstelle prüft alle Unterlagen und sorgt für die Einhaltung der Förderrichtlinie.
  • Unser Listungsservice unterstützt dich bei der Listung als Berater.
  • Fristen und Formalien unbedingt beachten – sonst droht der Verlust der Förderung.
  • Jetzt informieren und listen lassen! So profitierst du als Berater oder Beratungsunternehmen optimal von der BAFA-Förderung.

Du möchtest als BAFA-Berater gelistet werden oder hast Fragen zur Antragstellung? Kontaktiere uns unverbindlich – wir helfen dir gerne weiter!

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