Qualitätssicherungssystem: Pflicht für BAFA-geförderte Beratungsunternehmen

Inhalt

Qualitätssicherungssystem: Pflicht für BAFA-geförderte Beratungsunternehmen

Gliederung

  1. Warum ist ein Qualitätssicherungssystem für die BAFA-Förderung notwendig?
  2. Wie kann der Nachweis erbracht werden?
  3. Was muss eine selbsterstellte Dokumentation enthalten?
  4. Was passiert ohne gültigen Nachweis?
  5. Wichtigste Punkte im Überblick

1. Warum ist ein Qualitätssicherungssystem für die BAFA-Förderung notwendig?

Die Qualität der Beratung ist ein zentrales Kriterium für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Die Förderrichtlinie schreibt vor, dass Beratungsunternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingeführt haben und dieses tatsächlich leben müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Beratungsleistungen den hohen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

2. Wie kann der Nachweis erbracht werden?

Der Nachweis über das Qualitätssicherungssystem kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN-ISO-Normen)
  • Selbsterstellte Dokumentation (z. B. Handbuch)
  • Mitgliedsbescheinigung eines anerkannten Beraterverbands (z. B. BDU, IBWF, KMU-Berater)

Der Nachweis muss im Beraterprofil über das Online-Portal des BAFA hochgeladen und alle zwei Jahre aktualisiert werden. Bei Änderungen ist eine unverzügliche Mitteilung erforderlich.

3. Was muss eine selbsterstellte Dokumentation enthalten?

Eine eigene Dokumentation des Qualitätssicherungssystems muss mindestens folgende Punkte abdecken:

Unternehmensdarstellung und Qualifikation

  • Leitbild, strategische Ausrichtung, Kompetenz und Weiterbildung
  • Angaben zu Geschäftssitz, Gründungsdatum, Mitarbeiterzahl, Tätigkeitsfeld und Zielgruppe
  • Grundsätze wie Ehrlichkeit, Neutralität, Vertraulichkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung

Fachliche Kompetenz und Weiterbildung

  • Qualifikation und Erfahrung der Berater:innen
  • Personalbeschaffungsprozess
  • Maßnahmen zur Weiterbildung und Umgang mit gesetzlichen Änderungen

Personelle Kapazitäten

  • Zeitliche Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Ausstattung und Zusammenarbeit

Leistungserbringung und Kundenkommunikation

  • Akquise, Bedarfsermittlung, Auftragsbesprechung, Durchführung und Feedback
  • Nachbetreuung und Kundenpflege

Qualitätskontrolle und ständige Verbesserung

  • Festlegung von Qualitätszielen und Verantwortlichkeiten
  • Erfolgskontrolle, Feedback-Auswertung, Beschwerdemanagement
  • Maßnahmenplanung zur ständigen Verbesserung und Protokollführung

4. Was passiert ohne gültigen Nachweis?

Ohne aktuellen Nachweis eines Qualitätssicherungssystems wird das Beraterprofil nicht freigeschaltet und die Förderung für Beratungsprojekte kann nicht bewilligt werden. Die Aktualisierungspflicht besteht alle zwei Jahre.

5. Wichtigste Punkte im Überblick

  • Ein Qualitätssicherungssystem ist Pflicht für alle BAFA-geförderten Beratungsunternehmen.
  • Der Nachweis kann durch Zertifikat, Dokumentation oder Verbandsmitgliedschaft erfolgen.
  • Die Dokumentation muss regelmäßig aktualisiert und im BAFA-Portal hochgeladen werden.
  • Ohne gültigen Nachweis ist keine Förderung möglich.

Das vollständige Merkblatt „Qualitätssicherungssystem“ finden Sie im Download-Bereich.
Hier geht’s direkt zum Merkblatt-Download.

Weitere Blog-Beiträge​

Beraterauswahl für die BAFA-Förderung: Worauf KMU bei der Auswahl achten sollten

Gliederung Warum ist die richtige Beraterauswahl für die BAFA-Förderung so ...

Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Pflicht und Bedeutung für die BAFA-Förderung

Gliederung Was ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union? ...

Beratungsinhalte & Beratungsbericht: So erfüllen Sie die BAFA-Anforderungen für geförderte Unternehmensberatungen

Gliederung Welche Beratungsinhalte sind förderfähig? Was ist nicht förderfähig? Bereichsübergreifende ...