Zuwendungsbescheid

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Zuwendungsbescheid

Zuwendungsbescheid (BAFA-Förderung Unternehmensberatung)

Der Zuwendungsbescheid ist die offizielle Bewilligung des Förderantrags durch das BAFA. Er legt die genaue Förderhöhe, die Zweckbindung der Mittel sowie alle Bedingungen und Auflagen fest. Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids ist der Start des geförderten Vorhabens rechtlich abgesichert.

  • Regelt die maximale Zuschusshöhe und die förderfähigen Maßnahmen
  • Enthält alle Nebenbestimmungen und Fristen, die einzuhalten sind
  • Berechtigt das Unternehmen, mit dem geförderten Projekt offiziell zu beginnen

Tipp: Lies den Zuwendungsbescheid sorgfältig und beachte alle Auflagen, um die BAFA-Förderung nicht zu gefährden.

Hinweis: Mit dem Zuwendungsbescheid erhältst Du auch die De-minimis-Bescheinigung und Hinweise zu den einzureichenden Nachweisen.

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