Zahlungsnachweis
- Kilian Ivers
Zahlungsnachweis (BAFA-Förderung Unternehmensberatung)
Der Zahlungsnachweis ist der offizielle Beleg dafür, dass das Unternehmen die Beratungskosten im Rahmen der BAFA-Förderung tatsächlich bezahlt hat. Als Zahlungsnachweis werden ausschließlich der echte Kontoauszug (Papier oder PDF) oder eine von der Bank ausgestellte und mit Stempel sowie Unterschrift versehene Zahlungsbestätigung akzeptiert.
- Nur der originale Kontoauszug oder eine Bankbestätigung mit Stempel und Unterschrift gelten als zulässiger Nachweis
- Andere Dokumente wie Zahlungsavis, Buchungsbelege, Quittungen oder Umsatzaufstellungen werden vom BAFA nicht anerkannt
- Der Zahlungsnachweis muss eindeutig die Zahlung an das Beratungsunternehmen belegen
Tipp: Reiche immer den vollständigen Kontoauszug oder die offizielle Bankbestätigung ein, um Verzögerungen oder Ablehnungen bei der BAFA-Förderung zu vermeiden.