Angehörige freier Berufe
Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Heilpraktiker oder Künstler. Diese unterliegen berufsrechtlichen Sonderregelungen und sind bei einigen Förderprogrammen ausgeschlossen.
Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Heilpraktiker oder Künstler. Diese unterliegen berufsrechtlichen Sonderregelungen und sind bei einigen Förderprogrammen ausgeschlossen.