Ablehnung
- Kilian Ivers
Eine Ablehnung im BAFA-Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU“ bedeutet, dass der Antrag auf Förderung nicht bewilligt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lehnt einen Antrag ab, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder formale Fehler im Antrag oder den Nachweisen vorliegen.
Typische Gründe für eine Ablehnung:
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Fehlende oder unvollständige Nachweise (z. B. Beratungsbericht, Kontoauszug, KMU-Erklärung)
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Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, also eine Beratung vor Erhalt des Informationsschreibens
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Formfehler, wie fehlende Unterschriften oder falsche Dokumente
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Wirtschaftliche Unzuverlässigkeit des Beraters oder des Unternehmens
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Verstöße gegen die BAFA-Richtlinie oder andere Programmvorgaben
In einigen Fällen bietet das BAFA eine Anhörung an. Dabei kann der Antragsteller innerhalb einer gesetzten Frist fehlende Unterlagen nachreichen oder Missverständnisse klären.
Folgen einer Ablehnung
Wird ein Antrag endgültig abgelehnt, erfolgt keine Auszahlung des Zuschusses. Das Unternehmen muss die Beratungskosten dann vollständig selbst tragen.
Eine erneute Antragstellung ist grundsätzlich möglich, sofern die formalen Fehler behoben und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Tipp für Beraterinnen und Berater
Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Dokumentation sind der beste Schutz vor Ablehnungen.
Prüfe alle Unterlagen gründlich, halte dich an die Vorgaben der Förderrichtlinie und nutze bei Bedarf die Checklisten der zuständigen Leitstelle.
Tipp: Für Austausch, Checklisten und Praxistipps zur Antragstellung empfiehlt sich die bafa-berater-community.de.
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