Zuwendungsbescheid
Der Zuwendungsbescheid ist die offizielle Bewilligung des Förderantrags durch das BAFA. Er legt die genaue Förderhöhe, die Zweckbindung der Mittel sowie alle Bedingungen und Auflagen fest. Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids ist der Start des geförderten Vorhabens rechtlich abgesichert.
Zulassungskriterien
Die Zulassungskriterien legen fest, welche Voraussetzungen Berater erfüllen müssen, um für die BAFA-Förderung zugelassen zu werden. Dazu zählen insbesondere Berufserfahrung, fachliche Eignung, Unabhängigkeit sowie wirtschaftliche Stabilität des Beraters.
Zahlungsnachweis
Der Zahlungsnachweis ist der offizielle Beleg dafür, dass das Unternehmen die Beratungskosten tatsächlich bezahlt hat. Im Rahmen der BAFA-Förderung werden als Zahlungsnachweis ausschließlich der echte Kontoauszug oder eine von der Bank ausgestellte und mit Stempel sowie Unterschrift versehene Zahlungsbestätigung akzeptiert.