Vollmacht BAFA-Antrag

Die Vollmacht für den BAFA-Antrag berechtigt den Berater, im Namen des Unternehmens den Förderantrag beim BAFA einzureichen. Diese Vollmacht muss vom Unternehmen unterschrieben werden und ist bei der Antragstellung als Nachweis hochzuladen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis belegt, dass die erhaltenen Fördermittel korrekt und zweckentsprechend eingesetzt wurden. Im Rahmen der BAFA-Förderung müssen Unternehmen verschiedene Unterlagen einreichen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.