Maßnahmenbeginn
Der Maßnahmenbeginn bezeichnet den Start des Beratungsprojekts. Im Rahmen der BAFA-Förderung ist es besonders wichtig, dass die Beratung frühestens am Tag der Antragstellung beginnt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – also eine Beratung vor Antragstellung – führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.