Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem eine geförderte Maßnahme im Rahmen der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung durchgeführt werden darf. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Beratungsleistungen erbracht und abgeschlossen sein.

De-minimis-Verordnung

Die De-minimis-Verordnung ist eine EU-Regelung, die festlegt, dass Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 300.000 € an staatlichen Beihilfen erhalten dürfen, ohne dass diese bei der Europäischen Kommission angemeldet („notifiziert“) werden müssen. Diese Grenze gilt seit 2024 für alle sogenannten De-minimis-Beihilfen, zu denen auch die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung zählt.

De-minimis-Bescheinigung

Die De-minimis-Bescheinigung ist ein Nachweis über alle erhaltenen staatlichen Beihilfen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Steuerjahre. Sie ist bei vielen Förderanträgen, darunter auch der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, verpflichtend einzureichen.