Antragstellung

Die Antragstellung ist der formelle Prozess, mit dem ein Unternehmen oder ein Angehöriger der freien Berufe eine BAFA-Förderung für Unternehmensberatung beantragt. Der Antrag wird vollständig elektronisch über das BAFA-Online-Portal eingereicht.

Angehörige freier Berufe

Angehörige freier Berufe sind selbstständig tätige Personen, die auf Basis besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung eigenverantwortliche Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Heilpraktiker, Steuerberater oder Künstler.

Ablehnung

Eine Ablehnung im BAFA-Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU“ bedeutet, dass der Antrag auf Förderung nicht bewilligt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lehnt einen Antrag ab, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder formale Fehler im Antrag oder den Nachweisen vorliegen.