Antragstellung
Die Antragstellung bezeichnet den formellen Prozess, mit dem ein Unternehmen die Förderung beantragt. Bei BAFA erfolgt sie elektronisch über das Online-Portal.
Angehörige freier Berufe
Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Heilpraktiker oder Künstler. Diese unterliegen berufsrechtlichen Sonderregelungen und sind bei einigen Förderprogrammen ausgeschlossen.
Ablehnung
Eine Ablehnung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ nicht erfüllt sind oder formale Fehler im Antrag oder den Nachweisen vorliegen. Gründe für eine Ablehnung Typische Ursachen für eine Ablehnung sind: Fehlende oder unvollständige Nachweise (z. B. Beratungsbericht, Kontoauszug, KMU-Erklärung) […]