Startseite » Glossar » Angehörige freier Berufe
Angehörige freier Berufe sind selbstständig tätige Personen, die auf Basis besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung eigenverantwortliche Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Heilpraktiker, Steuerberater oder Künstler.
Auch Angehörige freier Berufe können grundsätzlich von der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung profitieren, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllen und ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist. Sie unterliegen jedoch oft berufsrechtlichen Sonderregelungen und sind bei bestimmten Förderprogrammen – etwa bei Beratungen mit überwiegend steuerlichem oder rechtlichem Schwerpunkt – ausgeschlossen.
Prüfe vor Antragstellung, ob dein Beruf und dein Beratungsbedarf im Rahmen der BAFA-Förderung förderfähig sind. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Leitstelle oder beim BAFA.