Startseite » Glossar » Ablehnung
Eine Ablehnung im BAFA-Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU“ bedeutet, dass der Antrag auf Förderung nicht bewilligt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lehnt einen Antrag ab, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder formale Fehler im Antrag oder den Nachweisen vorliegen.
Das BAFA bietet in manchen Fällen eine Anhörung an. Antragsteller können dann fehlende Unterlagen nachreichen oder Missverständnisse klären. Wird der Antrag endgültig abgelehnt, erfolgt keine Auszahlung des Zuschusses – das Unternehmen muss die Beratungskosten selbst tragen. Eine erneute Antragstellung ist möglich, wenn die Fehler behoben werden.
Sorgfältige Vorbereitung und vollständige Dokumentation schützen vor Ablehnungen. Prüfe alle Unterlagen gründlich, halte dich an die Förderrichtlinie und nutze Checklisten der Leitstelle.