Förderprogramm

Kleine & mittlere Unternehmen

Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Das BAFA-Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe dabei, sich mit externer Beratung fit für die Zukunft zu machen.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Beschäftigungsfähigkeit des Mittelstands in Deutschland nachhaltig zu stärken.

KMU Fördern

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuelle, konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Dazu zählen zum Beispiel Beratungen zur Digitalisierung, zur Fachkräftesicherung, zur Anpassung des Geschäftsmodells oder zur Verbesserung von Prozessen.

Auch Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen können Unterstützung erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die EU-Definition für KMU erfüllen. 

Nicht antragsberechtigt sind zum Beispiel Unternehmen aus der Beratungsbranche selbst, Unternehmen in Insolvenz oder mit bestimmten öffentlichen/religiösen Beteiligungen, sowie gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

weniger als 250 Mitarbeitende

maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Keine Öffentlichen, religiösen und gemeinnützige Organisationen

bis zu 3.500 €

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte:

In den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier: 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 € pro Beratung.

In den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Region Leipzig): 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750 € pro Beratung.

Gefördert werden bis zu 3.500 € Beratungskosten pro Maßnahme. Pro Unternehmen sind maximal zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf Beratungen während der Programmlaufzeit möglich.

Was ist nicht förderfähig?

Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend rechtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Inhalte haben, die auf den Erwerb eigener Produkte oder Dienstleistungen des Beraters abzielen oder die bereits durch andere öffentliche Mittel bezuschusst werden.

Auch Beratungen durch Angehörige oder verbundene Unternehmen sind ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundes finanziert. Es gelten die De-minimis-Regelungen der EU. Die Beratung muss von einem beim BAFA gelisteten und anerkannten Berater durchgeführt werden. Nach Abschluss der Beratung ist ein Beratungsbericht zu erstellen, der die Ergebnisse und Empfehlungen dokumentiert.

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Wenn du als Berater am BAFA-Förderprogramm teilnehmen möchtest, musst du dich beim BAFA listen lassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Wir unterstützen dich gerne bei allen Schritten der Listung und begleiten dich durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Aufnahme in die Beraterdatenbank.

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