EU-KMU- und De-minimis-Erklärung: Pflicht für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Inhalt

EU-KMU- und De-minimis-Erklärung: Pflicht für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kurzüberblick:
Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung ist ein zentrales Pflichtdokument für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss dieses Formular korrekt ausfüllen und einreichen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Erklärung beinhaltet, warum sie so wichtig ist, wie Sie typische Fehler vermeiden und was bei Antragstellung und Beratung zu beachten ist.

Gliederung

  1. Was ist die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung?
  2. Warum ist die Erklärung für die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU so wichtig?
  3. Welche Angaben werden im Formular verlangt?
  4. Was bedeutet „De-minimis“ und wie wird die Grenze berechnet?
  5. Wie fülle ich die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung korrekt aus?
  6. Was passiert bei Falschangaben oder fehlenden Angaben?
  7. Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
  8. Wie läuft die Einreichung im Förderprozess ab?
  9. FAQ: Häufige Fragen zur EU-KMU- und De-minimis-Erklärung
  10. Wichtigste Punkte im Überblick

1. Was ist die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung?

Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung ist ein offizielles Formular, das im Rahmen der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU zwingend erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einstufung Ihres Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition zu bestätigen und die Einhaltung der De-minimis-Grenzen für Fördermittel zu dokumentieren. Die Erklärung ist ein wichtiger Bestandteil der Unterlagen, die im elektronischen Verfahren beim BAFA eingereicht werden müssen.

2. Warum ist die Erklärung für die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU so wichtig?

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist an strenge Vorgaben gebunden. Nur Unternehmen, die als KMU gelten und die De-minimis-Grenze einhalten, können einen Zuschuss erhalten. Die Erklärung ist damit eine zentrale Voraussetzung für die Antragstellung, die Prüfung durch die Leitstelle und die spätere Auszahlung des Zuschusses.

3. Welche Angaben werden im Formular verlangt?

Das Formular fragt folgende Punkte ab:

  • Unternehmenstyp: eigenständiges Unternehmen, Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen.
  • Mitarbeiterzahl und Finanzdaten: Weniger als 250 Beschäftigte und entweder Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €.
  • Beteiligungsverhältnisse: Offenlegung von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen.
  • De-minimis-Beihilfen: Auflistung aller erhaltenen oder beantragten De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre.
  • Keine Beteiligung öffentlicher Stellen: Das Unternehmen darf keine Beteiligung von Bund, Ländern oder Gemeinden haben.

4. Was bedeutet „De-minimis“ und wie wird die Grenze berechnet?

Die De-minimis-Regelung begrenzt die maximale Fördersumme, die ein Unternehmen (inklusive aller verbundenen Unternehmen) innerhalb von drei Jahren erhalten darf – aktuell auf 300.000 Euro. Der Zeitraum wird rollierend berechnet: Stichtag ist der Tag der Antragstellung, rückwirkend drei Jahre. Alle erhaltenen oder beantragten Beihilfen müssen angegeben werden.

5. Wie fülle ich die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung korrekt aus?

  1. Sorgfältige Prüfung der Unternehmensstruktur: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen eigenständig, Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen ist.
  2. Alle relevanten Beteiligungen offenlegen: Auch indirekte Beteiligungen und komplexe Strukturen müssen angegeben werden.
  3. Förderungen der letzten drei Jahre auflisten: Erfassen Sie alle De-minimis-Beihilfen, die Ihr Unternehmen und verbundene Unternehmen erhalten haben.
  4. Angaben zu Größe und Finanzdaten: Nutzen Sie die Werte aus dem letzten Jahresabschluss oder – bei Neugründung – eine Schätzung nach Treu und Glauben.

6. Was passiert bei Falschangaben oder fehlenden Angaben?

Falsche oder unvollständige Angaben sind Subventionserhebliche und können strafrechtlich verfolgt werden (§264 StGB). Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Die BAFA-Förderung kann bei Verstößen abgelehnt oder zurückgefordert werden.

7. Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Beteiligungen nicht vollständig angegeben: Prüfen Sie sorgfältig alle direkten und indirekten Beteiligungen.
  • De-minimis-Förderungen vergessen: Auch kleine oder ältere Förderungen müssen angegeben werden.
  • Unterschrift vergessen: Das Formular ist nur mit Unterschrift gültig.
  • Falsche Schätzungen bei Neugründungen: Schätzen Sie realistisch und dokumentieren Sie die Grundlage.

8. Wie läuft die Einreichung im Förderprozess ab?

Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung ist Teil der Unterlagen, die im elektronischen Verfahren vollständig beim BAFA eingereicht werden müssen. Sie ist Voraussetzung für die Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen durch die Leitstelle. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Erhalt des Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Die Einreichung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.

9. FAQ: Häufige Fragen zur EU-KMU- und De-minimis-Erklärung

Was ist ein verbundenes Unternehmen?
Unternehmen gelten als verbunden, wenn sie durch Mehrheitsbeteiligung, beherrschenden Einfluss oder gemeinsame Kontrolle miteinander verflochten sind.

Was passiert bei einer Fusion oder Aufspaltung?
De-minimis-Beihilfen werden anteilig auf das neue Unternehmen übertragen oder aufgeteilt.

Wie oft muss ich die Erklärung abgeben?
Bei jedem neuen Antrag auf BAFA-Förderung ist eine aktuelle Erklärung erforderlich.

10. Wichtigste Punkte im Überblick

  • Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung ist Pflicht für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU.
  • Nur korrekt eingestufte KMU und Unternehmen unterhalb der De-minimis-Grenze erhalten einen Zuschuss.
  • Das Formular muss vollständig, wahrheitsgemäß und mit Unterschrift eingereicht werden.
  • Falschangaben können zur Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen.
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Berater oder die Kontaktaufnahme mit dem regionalen Ansprechpartner.

Das vollständige Formular zur EU-KMU- und De-minimis-Erklärung finden Sie im Download-Bereich.
Hier geht’s direkt zum Formular-Download.

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