Gliederung
- Was ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
- Warum ist die Achtung der Charta für die BAFA-Förderung so wichtig?
- Welche Rechte und Prinzipien sind besonders relevant?
- Was bedeutet das für die Praxis der BAFA-Förderung?
- Was passiert bei Verstößen gegen die Charta?
- Wichtigste Punkte im Überblick
1. Was ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) fasst die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten aller Menschen in der EU zusammen. Sie ist für alle Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar verbindlich – und damit auch für alle Maßnahmen im Rahmen der BAFA- und ESF-Plus-Förderung.
2. Warum ist die Achtung der Charta für die BAFA-Förderung so wichtig?
Alle BAFA-geförderten Unternehmensberatungen, die aus Mitteln des ESF Plus finanziert werden, müssen die Charta der Grundrechte der EU achten. Ein Verstoß gegen diese Grundrechte kann zur Aussetzung oder Rückforderung von Fördermitteln führen. Die Kenntnisnahme und Einhaltung der Charta sind daher eine formale Fördervoraussetzung und schützen Antragstellende sowie Berater:innen vor rechtlichen Risiken.
3. Welche Rechte und Prinzipien sind besonders relevant?
Die Charta ist in sieben Kapitel gegliedert und umfasst unter anderem folgende zentrale Rechte:
- Würde des Menschen (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Verbot von Folter)
- Freiheiten (Meinungsfreiheit, Datenschutz, Berufsfreiheit, Recht auf Bildung)
- Gleichheit (Gleichstellung, Diskriminierungsverbot, Rechte von Kindern und Behinderten)
- Solidarität (Arbeitsrecht, Sozialschutz, Umweltschutz)
- Bürgerrechte (Wahlrecht, gute Verwaltung, Petitionsrecht)
- Justizielle Rechte (Recht auf ein faires Verfahren, Unschuldsvermutung)
- Allgemeine Bestimmungen (Anwendungsbereich, Schutzniveau, Missbrauchsverbot)
Für die BAFA-Förderung besonders wichtig sind:
- Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichstellung der Geschlechter
- Nichtdiskriminierung (z. B. wegen Herkunft, Geschlecht, Behinderung)
- Integration von Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
- Datenschutz und Schutz des Privatlebens
4. Was bedeutet das für die Praxis der BAFA-Förderung?
- Die Kenntnisnahme des Merkblatts ist verpflichtend und muss bei der Antragstellung bestätigt werden.
- Bei der Planung und Durchführung von Beratungsprojekten müssen die Grundrechte aktiv beachtet werden.
- Die Einhaltung der Charta ist auch bei der Auswahl von Teilnehmenden, der Gestaltung von Maßnahmen und der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen.
- Im Falle einer Grundrechtsverletzung besteht die Möglichkeit zur Beschwerde bei der ESF-Plus-Verwaltungsbehörde.
5. Was passiert bei Verstößen gegen die Charta?
Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann zur Aussetzung von Zahlungen, zur Rückforderung von Fördermitteln oder zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Die Einhaltung der Grundrechte ist daher nicht nur eine Formalität, sondern ein zentrales Qualitätsmerkmal für alle BAFA-geförderten Beratungen.
6. Wichtigste Punkte im Überblick
- Die Achtung der Charta der Grundrechte der EU ist Voraussetzung für die BAFA-Förderung.
- Die Kenntnisnahme des Merkblatts ist verpflichtend und muss im elektronischen Verfahren bestätigt werden.
- Die Charta schützt Antragstellende und Unternehmen vor Diskriminierung und stärkt die Qualität der Beratung.
- Bei Verstößen drohen Rückforderungen und rechtliche Konsequenzen.
Das vollständige Merkblatt „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (BAFA-Förderung)“ finden Sie hier als Download.
Das Formular „Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ zum Ausfüllen finden Sie hier als Download.