Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis: So sichern Sie die BAFA-Förderung für Ihre Unternehmensberatung
Gliederung
- Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss und was wird gefördert?
- Fördersätze und maximale Zuschüsse
- Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?
- Wie muss die Zahlung nachgewiesen werden?
- Was wird NICHT als Zahlungsnachweis akzeptiert?
- Welche Zahlungswege sind unzulässig?
- Wichtigste Punkte im Überblick
1. Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss und was wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Förderfähig ist das Beratungshonorar des Beratungsunternehmens.
2. Fördersätze und maximale Zuschüsse
- Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig) & Region Lüneburg: 80 %, max. 2.800 €
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Berlin, Region Trier: 50 %, max. 1.750 €
- Region Leipzig: 50 %, max. 1.750 €
Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € werden gefördert. Darüber hinausgehende Kosten müssen aus eigenen Mitteln gezahlt werden.
3. Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?
- Maximal 2 Beratungen pro Jahr (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung)
- Insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (2023–2026)
- Die De-minimis-Höchstgrenzen sind zusätzlich zu beachten
4. Wie muss die Zahlung nachgewiesen werden?
Die Zahlung der Beratungskosten muss im Verwendungsnachweis durch einen banküblichen Kontoauszug über die eigene Bankverbindung nachgewiesen werden. Anerkannt werden:
- Kontoauszüge (Papier oder online, von der Bank erstellt)
- Alternativ: Bankbestätigung mit allen Angaben eines Kontoauszugs, unterschrieben und gestempelt
- Bei Sammelüberweisungen: Kontoauszug und zugehörige Sammlerliste mit eindeutiger Zuordnung
- Bei Lastschrift: Bei Basislastschrift zusätzlich schriftliche Erklärung, dass kein Widerruf erfolgt ist (bei SEPA-Firmenlastschrift nicht nötig)
5. Was wird NICHT als Zahlungsnachweis akzeptiert?
- Umsatzanzeigen/-aufstellungen
- Buchungs- und Zahlungsanweisungsbelege
- Quittungen über Bareinzahlungen
- Kontoauszug des Beraters
- Wechsel (unabhängig von der Form)
6. Welche Zahlungswege sind unzulässig?
- Zahlungen oder Kreditgewährung durch das Beratungsunternehmen oder verbundene/interessierte Dritte
- Verrechnung von Forderungen
7. Wichtigste Punkte im Überblick
- Der BAFA-Zuschuss richtet sich nach Standort und förderfähigen Beratungskosten.
- Die Zahlung muss durch einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung nachgewiesen werden.
- Nur bestimmte Zahlungswege und Nachweise werden akzeptiert.
- Unzulässige Zahlungswege führen zum Verlust des Förderanspruchs.
Das vollständige Merkblatt „Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis“ finden Sie im Download-Bereich.
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