Merkblatt Beratereigenschaft: Wer darf BAFA-geförderte Unternehmensberatungen durchführen?

Inhalt

Merkblatt Beratereigenschaft: Wer darf BAFA-geförderte Unternehmensberatungen durchführen?


Gliederung

  1. Was regelt das Merkblatt „Beratereigenschaft“?
  2. Wer gilt als förderfähiger Berater oder förderfähiges Beratungsunternehmen?
  3. Welche Nachweise sind für die Beratereigenschaft erforderlich?
  4. Wer ist von der Beratereigenschaft ausgeschlossen?
  5. Was passiert, wenn die Beratereigenschaft nicht nachgewiesen wird?
  6. Wie prüft das BAFA die Beratereigenschaft?
  7. FAQ zum Merkblatt Beratereigenschaft
  8. Wichtigste Punkte im Überblick

 

1. Was regelt das Merkblatt „Beratereigenschaft“?

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist an strenge Anforderungen an die Beratereigenschaft geknüpft. Das Merkblatt „Beratereigenschaft“ definiert, wer als Berater:in oder Beratungsunternehmen förderfähig ist und welche Nachweise im Rahmen der Antragstellung erforderlich sind.


2. Wer gilt als förderfähiger Berater oder förderfähiges Beratungsunternehmen?

  • Das Beratungsunternehmen muss selbstständig sein.
  • Der überwiegende Geschäftszweck (über 50 % des Umsatzes) muss auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein.
  • Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem eingeführt und tatsächlich gelebt werden.
  • Die Geschäftsführung und alle eingesetzten Berater:innen müssen über die erforderliche Befähigung und Zuverlässigkeit verfügen.
  • Beratungen dürfen nur von Inhaber:innen, Geschäftsführer:innen oder angestellten Berater:innen durchgeführt werden – freie Mitarbeitende sind ausgeschlossen.

 


3. Welche Nachweise sind für die Beratereigenschaft erforderlich?

  1. Beratererklärung: Von allen Inhaber:innen bzw. Geschäftsführer:innen zu unterzeichnen und regelmäßig (alle zwei Jahre) zu aktualisieren.
  2. Namentliche Benennung aller angestellten Berater:innen, die an der Beratung beteiligt sind.
  3. Darlegung der Unternehmensbeteiligungen und Umsatzverteilung der letzten 12 Monate (bei Neugründung: Schätzung, später Anpassung).
  4. Aktueller Lebenslauf aller Inhaber:innen, Geschäftsführer:innen und angestellten Berater:innen.
  5. Nachweis der selbstständigen Tätigkeit: Gewerbetreibende: Handels-/Gewerberegisterauszug; Freiberufler: Bestätigung des Finanzamts.
  6. Nachweis über das eingeführte Qualitätssicherungssystem (max. 2 Jahre gültig, regelmäßige Aktualisierung erforderlich).

4. Wer ist von der Beratereigenschaft ausgeschlossen?

  • Personen/Unternehmen, die selbst einen Zuschuss im Förderprogramm beantragt haben
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Unternehmen/Vereine/Stiftungen (ohne wirtschaftlichen Teilbetrieb)
  • Inhaber:innen, Gesellschafter:innen oder Mitarbeitende des beratenen Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens
  • Personen/Unternehmen in Insolvenz oder mit abgegebener Vermögensauskunft

 


5. Was passiert, wenn die Beratereigenschaft nicht nachgewiesen wird?

Ohne Nachweis der Beratereigenschaft wird das Beraterprofil nicht freigeschaltet und das antragstellende Unternehmen erhält keine Erlaubnis zum Maßnahmebeginn. Die Freischaltung kann aufgehoben werden, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, keine Anträge gestellt werden oder wiederholt Anträge abgelehnt werden, weil die Vorgaben nicht eingehalten wurden.

 


6. Wie prüft das BAFA die Beratereigenschaft?

Das BAFA prüft alle eingereichten Unterlagen und schaltet das Beraterprofil nur frei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen, die die Beratereigenschaft betreffen, müssen umgehend gemeldet werden. Bei Verstößen kann die Freischaltung aufgehoben und die Förderung verweigert werden.

 


7. FAQ zum Merkblatt Beratereigenschaft

Kann ich als freie:r Mitarbeiter:in für ein Beratungsunternehmen tätig werden?
Nein, nur angestellte Berater:innen oder selbstständige Beratungsunternehmen sind förderfähig.

Wie oft müssen die Nachweise aktualisiert werden?
Alle zwei Jahre ab der letzten Freischaltung des Beraterprofils.

Was ist ein geeignetes Qualitätssicherungssystem?
Ein System, das Standards für alle Berater:innen im Unternehmen definiert und regelmäßig evaluiert wird.

 


8. Wichtigste Punkte im Überblick

  • Die Beratereigenschaft ist Voraussetzung für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU.
  • Nur selbstständige Beratungsunternehmen mit überwiegendem Beratungsgeschäft und Qualitätssicherung sind förderfähig.
  • Es gelten klare Ausschlussgründe, z. B. für Angehörige, insolvente Personen oder beratene Unternehmen.
  • Alle Nachweise müssen regelmäßig aktualisiert und dem BAFA vorgelegt werden.

Das vollständige Merkblatt „Beratereigenschaft“ finden Sie im Download-Bereich.
Hier geht’s direkt zum Merkblatt-Download.

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