Gliederung
- Merkblatt Angehörige: Bedeutung für die BAFA-Förderung
- Wer gilt als Angehöriger im Rahmen der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?
- Warum ist die Angehörigenregelung für die BAFA-Förderung wichtig?
- Wer ist im Förderprogramm von der Förderung ausgeschlossen?
- Auswirkungen auf die Antragstellung und das Förderprogramm
- FAQ: Häufige Fragen zur Angehörigenregelung bei der Förderung von Unternehmensberatungen
- Wichtigste Punkte im Überblick
1. Merkblatt Angehörige: Bedeutung für die BAFA-Förderung
Das Merkblatt „Angehörige“ ist ein zentrales Dokument im Rahmen der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Es definiert, wer im Sinne der Förderrichtlinie als Angehöriger gilt und welche Auswirkungen dies auf die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und die Antragstellung hat. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses im BAFA-Förderprogramm.
2. Wer gilt als Angehöriger im Rahmen der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?
Im Sinne der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU gelten als Angehörige insbesondere:
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Schwiegereltern)
- Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte
- Geschwister und deren Ehegatten oder Lebenspartner
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Diese Definition richtet sich nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB und ist für alle Beratungsunternehmen, Berater und antragsberechtigten Unternehmen im Förderprogramm verbindlich.
3. Warum ist die Angehörigenregelung für die BAFA-Förderung wichtig?
Die Angehörigenregelung dient der Sicherstellung von Neutralität und Transparenz im Förderprogramm für Unternehmensberatungen für KMU. Beratungen durch Angehörige sind von der Förderung ausgeschlossen, um Interessenkonflikte und Missbrauch von Fördermitteln zu vermeiden. Nur so kann die BAFA-Förderung fair und nach den Förderrichtlinien vergeben werden.
4. Wer ist im Förderprogramm von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind Beratungen durch:
- Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Berater, die mit dem beratenen Unternehmen personell oder wirtschaftlich verflochten sind
- Unternehmen und Berater, die gegen die Förderrichtlinie oder das Merkblatt Angehörige verstoßen
Diese Ausschlussgründe gelten für alle KMU, die eine Förderung beantragen möchten.
5. Auswirkungen auf die Antragstellung und das Förderprogramm
Bei der Antragstellung im Rahmen der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU müssen alle Angaben zu personellen und organisatorischen Fragen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Die Einhaltung der Angehörigenregelung ist Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses. Verstöße können zur Ablehnung des Antrags, zur Rückforderung des Zuschusses oder zum Ausschluss aus dem Förderprogramm führen.
6. FAQ: Häufige Fragen zur Angehörigenregelung bei der Förderung von Unternehmensberatungen
Welche Beratungsunternehmen und Berater sind von der Förderung ausgeschlossen?
Alle, die als Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB gelten oder personell mit dem beratenen Unternehmen verflochten sind.
Warum ist die Angehörigenregelung im Förderprogramm so streng?
Um die Neutralität und die Einhaltung der Förderrichtlinie bei der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU zu gewährleisten.
Was passiert bei Verstößen gegen das Merkblatt Angehörige?
Es drohen Ablehnung des Antrags, Rückforderung des Zuschusses und Ausschluss aus dem Förderprogramm.
7. Wichtigste Punkte im Überblick
- Das Merkblatt „Angehörige“ ist für die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU verbindlich.
- Beratungen durch Angehörige sind im Förderprogramm ausgeschlossen.
- Die Einhaltung der Angehörigenregelung ist Voraussetzung für die Förderung.
- Verstöße führen zu Ablehnung, Rückforderung oder Ausschluss aus dem Förderprogramm.
Das vollständige Merkblatt „Angehörige“ zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU finden Sie im Download-Bereich.
Hier geht’s direkt zum Merkblatt-Download.